Zur Dienstgemeinschaft zählen alle Mitarbeiter:innen und der Dienstgeber des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Frankfurt. Die MAV ist das Interessenvertretungsorgan aller, die in der Einrichtung arbeiten. Sie hat die Aufgabe, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter:innen zu unterstützen und zu fördern. In ihrer Mitverantwortung tritt sie für die gute Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber ein und stärkt das Verständnis für den Auftrag der Kirche.
Die MAV hat gegenüber dem Dienstgeber ein Mitbestimmungs- und Mitberatungsrecht (Erhebung personenbezogener Daten, Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit- und Pausenregelungen, Grundsätze für den Urlaubsplan, Grundsätze über Fortbildungen, Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Einstellung, Kündigung, Eingruppierung, Höhergruppierung, Stellenplan, Mobbing etc.) und teilweise auch Antragsrecht.
Die MAV kann nur in persönlichen Angelegenheiten auf Veranlassung der Mitarbeiter:innen aktiv werden und unterliegt der Schweigepflicht.
Die rechtlichen Grundlagen für die MAV-Arbeit sind in der MAVO niedergeschrieben, der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Limburg.