Eine IseF wird hinzugezogen (verpflichtend bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe), wenn in einem Bereich Anzeichen für Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und an die zuständige Leitung geleitet wurden und folgende Fragestellung zu beantworten ist:
Handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII?
Eine IseF unterstützt und berät das Team bei der Einschätzung
- des Gefährdungsrisikos
 - ob, wann und wie die Erziehungsberechtigten einbezogen werden
 - ob, wann und wie das Kind mit einbezogen wird
 - welche Hilfen schon angeboten werden
 - welche weiteren Hilfen der Träger anbieten kann
 - Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten
 - Kooperationsbereitschaft des Kindes
 - Kooperationsmöglichkeiten mit dem Umfeld (z. B. Schule, Kindergarten)
 - Aufnahme und Betrachtung der tatsächlichen Kindeswohlgefährdungsfaktoren (Was konkret ist bekannt? Wer hat konkret was beobachtet?)
 - Wird das Jugendamt sofort eingeschaltet? Ist das Jugendamt bereits eingeschaltet?
 - Erstellung eines Schutzplanes/Überprüfungsmodalität
 - Einhaltung des Datenschutzes
 
Die IseF hat eine reine Beratungsfunktion.
Die Fallverantwortlichkeit und die Entscheidung für oder gegen eine Meldung beim Jugendamt liegen stets bei der verantwortlichen Leitungskraft.


